Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 28.01.2020

§1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs- und Unterstützungsarbeiten, die von LIEM. Robert Piontek – kurz LIEM. – durchgeführt werden.
  2. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

§2 Vertragsgegenstand

  1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
  2. Es steht LIEM. frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

§3 Zustandekommen des Vertrages

  1. Das Vertragsverhältnis kommt durch Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber (Angebotsannahme) und dessen Annahme durch LIEM. zustande.
  2. Der Gegenstand des Vertrages wird im schriftlichen Auftrag beschrieben.

§4 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit der Auftragsbestätigung und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
  2. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zu >6 Werktage vor Leistungserbringung kostenfrei möglich. Im Anschluss ist LIEM. berechtigt eine Abbruchgebühr i.H. eines Tagessatzes und mindestens 500 € zu berechnen.
  3. Der Vertrag kann ordentlich mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
  4. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist beidseitig möglich, wenn eine Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder dem vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zu erfolgen. Sie muss innerhalb von 1 Woche erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.
  5. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§5 Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

  1. Die von LIEM. zu erbringenden Leistungen sind dem Auftrag zu entnehmen.
  2. LIEM. wird den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf über das Ergebnis seiner Tätigkeit sowie dem Stand des Budgetverbrauchs in Kenntnis setzen.
  3. Ist LIEM. die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
  4. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen und Unterlagen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
  5. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen.
  6. Im Fall eines vereinbarten Werks erfolgt die Abnahme der vertraglichen Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellung. Für die Abnahme gilt § 640 BGB mit der Maßgabe, dass diese förmlich unter Anfertigung einer Niederschrift, die von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.

§6 Nutzungsrechte

  1. Der Auftraggeber erwirbt die Nutzungsrechte an dem bestellten Werk, sobald er diese abgenommen und die vereinbarte Vergütung vollständig entrichtet hat, je nachdem welches Ereignis später stattfindet.
  2. Zur Verfügung gestellte Unterlagen, Vorlagen und EDV-Werkzeuge, die nicht Teil eines bestellten Werks sind, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung durch LIEM. an Dritte (außerhalb des Unternehmens des Auftraggebers) weitergegeben werden.

§7 Vergütung / Zahlung

  1. Die von LIEM. erbrachte Leistung wird gemäß dem im Auftrag vereinbarten Honorar und Vereinbarungen / Bedingungen nach Leistungserbringung oder Abnahme in Rechnung gestellt und ist 20 Tage ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei LIEM.
  2. LIEM. ist berechtigt vereinbarte Mengenrabatte zurückzufordern oder zu mindern, wenn weniger als 80% des beauftragten Stundenkontingents bis zum vereinbarten Endzeitraum abgerufen wurde.
  3. Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
  4. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
  5. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist LIEM. berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 9 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

§8 Gewährleistung und Haftung

  1. Soweit von den Parteien nicht anders vereinbart wird, finden die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des BGB Anwendung.
  2. LIEM. haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen. LIEM. verpflichtet sich zur kostenlosen Nacharbeit / Beseitigung der von ihnen verursachten Mängel. Sollte dies nicht möglich sein, beschränkt sich die Haftung der Höhe nach, soweit gesetzlich zulässig, auf einen Betrag in Höhe von 3 Mio. EUR für Personen- und 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Der Ersatz von Folgeschäden, insbesondere der Ersatz von entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen.

§9 Verschwiegenheit

  1. LIEM. verpflichtet sich, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichgültig, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder um dessen Geschäftsverbindungen handelt. Gleiches gilt für alle Angelegenheiten und Vorgänge, die LIEM. im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, während und nach Beendigung des Vertrages.

§10 Gerichtsstand

  1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.